Wer bisher weniger als 95 Prozent der Anteile an einer Objektgesellschaft erwirbt, zahlt keine Grunderwerbsteuer.

Die Finanzpolitiker planen jetzt die Absenkung der bisher maßgeblichen Grenze von 95 auf 90 Prozent, eine Verlängerung der Fünf-Jahres-Haltefrist auf zehn Jahre und die Einführung eines neuen Ergänzungstatbestands, der das Prinzip des § 1 Abs. 2 a GrEStG, der bisher nur für Personengesellschaften gilt, auf Kapitalgesellschaftern ausdehnt.

Die Absenkung auf 90 Prozent bedeutet letztlich, dass ein Erwerber, der nur 90 Prozent einer Gesellschaft erwirbt, bei Kapitalgesellschaften trotzdem 100 Prozent der Grunderwerbsteuer wird zahlen müssen.

Der angekündigte neue Ergänzungstatbestand für Kapitalgesellschaften trifft die Branche hart: Da die Grunderwerbsteuer auf den Erwerb von Grundstücken abstellt, war es bisher möglich, 100 Prozent an einer Grundbesitz haltenden Kapitalgesellschaft grunderwerbsteuerfrei zu verkaufen, solange kein Erwerber 95 Prozent oder mehr der Anteile erwarb. Zukünftig käme es nicht mehr auf die Höhe des Erwerbs durch den einzelnen Erwerber, sondern auf den Verkauf insgesamt an. Das gibt es derzeit nur bei Personengesellschaften.

Es bleibt abzuwarten, wie genau der neue Tatbestand ausgestaltet werden soll. Wir halten Sie informiert.